Aktuelles zu Corona (KW25/2020)

Gemeindeinrichtungen

  1. Das Gemeindehaus soll generell geschlossen bleiben.
    Einzelpersonen können, sofern sie als Mitglied einer Einrichtung (z.B. Kirche, Jugendraum) oder eines Vereins ein berechtigtes Interesse haben, z.B. um private bzw. vereinseigene Gegenstände zu entnehmen oder zu warten, eintreten.
    Für Gruppen bis zu 10 Personen sind Ausnahmegenehmigungen möglich. Dafür ist die Nennung eines Beauftragten (m/w/d) ggü. der Gemeinde notwendig, der/die für die Einhaltung der gruppenspezifischen Hygienemaßnahmen verantwortlich sein soll.
    Zu diesen Hygienemaßnahmen gehören in jedem Fall insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Personenbegrenzung, Abstandsregel, Mund-und-Nasenschutz und die Bereitstellung von Desinfektionsmittel. Aktuelle Hygienekonzepte finden sich auf der Webseite des Landes RLP: https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/
    Die Regelungen zu Hygienemaßnahmen werden vom Land erlassen. Die Gemeinde hat keinen Einfluss darauf. Voraus genannte Bedingungen zur Nutzung des Gemeindehauses wurden durch Bürgermeister und Beigeordnete in Abstimmung mit dem Ordnungsamt ausgearbeitet.
  2. Spielplätze gelten als geöffnet. Natürlich sind hier auch gesetzliche Regelungen, wie z.B. Mindestabstände einzuhalten.
  3. Burgführungen werden zur Zeit weiterhin nicht durchgeführt.
  4. Die Gemeinde führt derzeit keinerlei Veranstaltungen durch, bei denen sie Schirmherrin ist.

Ehrenamtliche Hilfsangebote

…zur Erledigung von Einkäufen und anderen alltäglichen Hürden für Menschen, die der sog. Risikogruppe angehören oder Menschen in Quarantäne.

Hinweise

Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.

gez.

– Der Ortsbürgermeister –

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