Corona-Verordnung Nr. 8

Zum 27.5. wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten und soll bis zum 9.6. gelten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:

Siehe auch:

Hinweis

Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.

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