Corona-Verordnung Nr. 9

Zum 10.6. wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten und soll bis zum 23.6. gelten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:
- 9. CoBeLVO (PDF, 622 kB)
Siehe auch:
Hinweis
Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.