Corona-Verordnung Nr. 12

Zum 02.11. wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten und soll bis zum 30.11.20 gelten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:

12. CoBeLVO (PDF, 433 kB)

Zur Auslegungshilfe werden Antworten auf häufig gestellte Fragen angeboten:

FAQs 301020 (PDF, 426 kB)

Darüber hinaus sind auch wegen der Einstufung als Hochrisikogebiet die Mitteilungen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Birkenfeld zu beachten.

Über die geltenden Regelungen wird hier nur informiert. Die Gemeinde hat keinerlei Einfluss darauf.

Die Regelungen innerhalb der Gemeinde bleiben bestehen. Spielplätze können unter Einhaltung geltender Bedingungen genutzt werden. Die Burg ist für Führungen geschlossen. Das Gemeindehaus ist nicht ausdrücklich geschlossen, jedoch erlaubt die aktuelle Verordnung keine der üblich stattfindenden Zusammenkünfte in deren gewöhnlichem Rahmen – vor allem keine private Feiern.

Siehe auch:

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