Corona-Verordnung Nr. 11
Zum 16.09. wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten und soll bis zum 31.10.20 gelten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:
11. CoBeLVO (PDF, 478 kB)
Eine wesentliche Änderung ist die Allgemeine Lockerung der Personenbegrenzung:
Die Personenbegrenzung wurde von einer Person auf 10 Qm pro Besucherfläche bzw. Ver-
kaufsfläche auf 5 Quadratmetern herabgesetzt ( § 1 Abs. 7, 11. CoBeLVO)
Die Regelungen innerhalb der Gemeinde bleiben bestehen. Spielplätze können unter Einhaltung geltender Bedingungen genutzt werden. Das Gemeindehaus kann nach Ankündigung der Nutzung/Terminvereinbarung, Nennung eines Hygienebeauftragten und Einhaltung geltender Bedingungen genutzt werden. Die Burg ist für Führungen geschlossen.
Mehr dazu hier im Corona-Beitrag aus der KW25
Siehe auch: