Corona-Verordnung Nr. 11

Zum 16.09. wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten und soll bis zum 31.10.20 gelten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:

11. CoBeLVO (PDF, 478 kB)

 

 

Eine wesentliche Änderung ist die Allgemeine Lockerung der Personenbegrenzung:

Die Personenbegrenzung wurde von einer Person auf 10 Qm pro Besucherfläche bzw. Ver-
kaufsfläche auf 5 Quadratmetern herabgesetzt ( § 1 Abs. 7, 11. CoBeLVO)

Die Regelungen innerhalb der Gemeinde bleiben bestehen. Spielplätze können unter Einhaltung geltender Bedingungen genutzt werden. Das Gemeindehaus kann nach Ankündigung der Nutzung/Terminvereinbarung, Nennung eines Hygienebeauftragten und Einhaltung geltender Bedingungen genutzt werden. Die Burg ist für Führungen geschlossen.

Mehr dazu hier im Corona-Beitrag aus der KW25

Siehe auch:

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