Corona-Verordnung Nr. 10

Zum 24.06. wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten und soll bis zum 31.08.20 gelten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:

Siehe auch:

Hinweis

Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.

Schulbusverkehr Linie 646 Walhausen/Türkismühle

Bereits ab dem 17.08.2020 soll der Bus Linie 646 Walhausen (über Türkismühle) auch Frauenberg anfahren.
Der Bus nach Walhausen soll morgens um 06:09 Uhr am Feuerwehrgerätehaus starten und auch Frauenberg-Mitte und Frauenberg-Gasthaus Talbach anfahren.
Außerdem sind für die Rückfahrt nach Frauenberg insgesamt vier weitere tägliche Fahrten vorgesehen.

Der Fahrplanentwurf kann hier heruntergeladen werden: Entwurf_20200817_646 (PDF, 355 kB)

Der zuständige Verkehrsbetrieb, Saar-Mobil GmbH & Co. KG, teilt außerdem noch folgende Hinweise mit:

- Frauenberg wird tariflich in der Wabe Sonnenberg liegen, 
die Fahrkartenpreise werden sich also gegenüber 
Sonnenberg-Winnenberg nicht unterscheiden
- Auch die Freie Waldorfschule Saar-Hunsrück in Walhausen wird bedient, 
bei der Rückfahrt ist ggf. ein Umsteigevorgang erforderlich.

Fahrpläne und weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Saar-Mobil unter www.saar-mobil.de

Die Ortsgemeinde Frauenberg freut sich sehr über diese große  Erleichterung für unsere Schüler, die eine Schule auf der Route besuchen und bedankt sich beim zuständigen Verkehrsbetrieb Saar-Mobil und dem Landkreis St. Wendel für diese gute Lösung.
Außerdem geht ein Dank an die VGV Baumholder für die Kooperation und Hilfe.

Update Glasfaser 9: Endspurt beim Tiefbau

Die Tiefbaumaßnahmen bewegen sich aktuell in der Hauptstraße zwischen der Kreuzung Kreisweg und Kreuzung Ausweilerstraße.
Zeitgleich wird auch in der Ausweilerstraße und Am Eichenrech gearbeitet.

Die Asphaltarbeiten gehen in den zuvor geöffneten Bereichen ebenfalls zeitgleich weiter.

Die Tiefbauarbeiten in der Gemeinde gehen damit in den Endspurt – natürlich sind noch einige Hausanschlüsse herzustellen und auch die Kabelverlegung zum Nachbarort wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bis das neue Netz in Betrieb geht, ist also weiterhin noch Geduld notwendig. Fragen zu ihrem Vertrag oder zum Anschluss möchten Bürger bitte direkt mit den Vertragspartnern besprechen. Die Gemeinde kann keine Produktberatung o.ä. anbieten.

Die Gemeinde informiert gerne über die Baumaßnahmen, hat aber keinen direkten Einfluss darauf. Bitte wenden Sie sich bei Fragen immer möglichst an die genannten Ansprechpartner.
Der Originalbeitrag mit Ansprechpartnern und Störungsstellen findet sich hier.

Aktuelles zu Corona (KW25/2020)

Gemeindeinrichtungen

  1. Das Gemeindehaus soll generell geschlossen bleiben.
    Einzelpersonen können, sofern sie als Mitglied einer Einrichtung (z.B. Kirche, Jugendraum) oder eines Vereins ein berechtigtes Interesse haben, z.B. um private bzw. vereinseigene Gegenstände zu entnehmen oder zu warten, eintreten.
    Für Gruppen bis zu 10 Personen sind Ausnahmegenehmigungen möglich. Dafür ist die Nennung eines Beauftragten (m/w/d) ggü. der Gemeinde notwendig, der/die für die Einhaltung der gruppenspezifischen Hygienemaßnahmen verantwortlich sein soll.
    Zu diesen Hygienemaßnahmen gehören in jedem Fall insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Personenbegrenzung, Abstandsregel, Mund-und-Nasenschutz und die Bereitstellung von Desinfektionsmittel. Aktuelle Hygienekonzepte finden sich auf der Webseite des Landes RLP: https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/
    Die Regelungen zu Hygienemaßnahmen werden vom Land erlassen. Die Gemeinde hat keinen Einfluss darauf. Voraus genannte Bedingungen zur Nutzung des Gemeindehauses wurden durch Bürgermeister und Beigeordnete in Abstimmung mit dem Ordnungsamt ausgearbeitet.
  2. Spielplätze gelten als geöffnet. Natürlich sind hier auch gesetzliche Regelungen, wie z.B. Mindestabstände einzuhalten.
  3. Burgführungen werden zur Zeit weiterhin nicht durchgeführt.
  4. Die Gemeinde führt derzeit keinerlei Veranstaltungen durch, bei denen sie Schirmherrin ist.

Ehrenamtliche Hilfsangebote

…zur Erledigung von Einkäufen und anderen alltäglichen Hürden für Menschen, die der sog. Risikogruppe angehören oder Menschen in Quarantäne.

Hinweise

Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.

gez.

– Der Ortsbürgermeister –

Findet die Lauretta-Kirb 2020 statt? Wir planen es!

Liebe Freunde der Lauretta-Kirb Frauenberg,

wir, der Vorstand der IG Lauretta-Kirb möchten Euch mitteilen, dass wir die diesjährige Kirb – trotz dieser unschönen Situation in der wir uns alle befinden – bestmöglich planen werden, damit wir im Falle wieder erlaubter Veranstaltungen bereit für ein tolles Fest 2020 sind.

Die Kirb würde dieses Jahr am Samstag, 05.09. und Sonntag, 06.09.2020 stattfinden.

Wir sind uns bewusst, dass die Gesundheit von Euch allen an oberster Stelle steht. Eine Kirb mit zwei Metern Abstand und Maske macht sicherlich keinen Spaß, daher werden wir die Kirb in diesem Jahr nur ausrichten, wenn es zu dieser Zeit keine strengen Auflagen und Risiken mehr gibt. Wir hoffen auf Euer Verständnis.

Sollte die Kirb leider nicht stattfinden können, werden wir es auf dieser Seite, sowie in weiteren Medien rechtzeitig bekannt geben. Bis dahin bleiben wir positiv gestimmt und hoffen das Beste.

Bleibt gesund, Euer Lauretta-Kirb-Team. 🙂

Corona-Verordnung Nr. 9

Zum 10.6. wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten und soll bis zum 23.6. gelten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:

Siehe auch:

Hinweis

Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.