Erfolgreiche Impfaktion

Impfbus Frauenberg

Foto: Gerhard Müller

Wir freuen uns über die rege Nutzung unseres Impfangebotes. Insgesamt 136 Impfungen wurden am Mo, 17.01.22 an dem Impfbus an der Firma Stephan verabreicht.
Ein großer Dank gilt allen Helfern, d.h. sowohl den Ärzten, dem Apotheker, dem Impfbus-Team, den Mitarbeitern der Fa. Stephan und natürlich den ehrenamtlichen Helfern aus Sonnenberg-Winnenberg und Frauenberg.
Ein besonderer Dank geht an die Firma Herbert Stephan KG für die gute Organisation und die Bereitstellung der Räumlichkeiten.

[ALT] Kostenloses Taxi zum Impfbus

Illustration

Wer am 17.01.22 den Impfbus an der Fa. Herbert Stephan KG aufsuchen möchte und nicht gut zu Fuß ist oder über kein eigenes Auto verfügt, darf gerne unseren Fahrdienst in Anspruch nehmen:

Einfach im Verlauf des Tages zur gewünschten Zeit die Telefonnummer

01511 5595918

(Karl-Heinz Thom) anrufen.

So schnell es möglich ist, wird der Impfling abgeholt und wenn gewünscht nach der Impfung auch wieder heimgefahren.
Falls gewünscht, können als Fußgänger angekommene auch nach ihrer Impfung heimgefahren werden.

Dieses Angebot gilt nur für Einwohner der Ortsgemeinden Frauenberg und Sonnenberg-Winnenberg. Der Fahrdienst kann am 17.01.22 zwischen 9 und 16 Uhr angefordert werden – je nach Nachfrage ist ggfs. mit Wartezeiten zu rechnen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Corona 1/2021

Aufgrund der ständig neuen Meldungen wird künftig darauf verzichtet, Pressemitteilungen und Verordnungen des Landes auf dieser Webseite zusätzlich zu hinterlegen. Aktuelle Informationen können aufgerufen werden über folgenden Link zur Webseite des Landes Rheinland-Pfalz:

https://www.rlp.de/de/service/pressemeldungen/

 

Die Regelungen in der Gemeinde bleiben weiterhin bestehen. Aufgrund der sich aus der aktuellen CoBeLVO ergebenden Bedingungen ist das Gemeindeleben jedoch stark eingeschränkt.

Die Ortsgemeinde Frauenberg wünscht Ihren Bürgerinnen und Bürgern Gesundheit.

Corona-Verordnung Nr. 12

Zum 02.11. wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten und soll bis zum 30.11.20 gelten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:

12. CoBeLVO (PDF, 433 kB)

Zur Auslegungshilfe werden Antworten auf häufig gestellte Fragen angeboten:

FAQs 301020 (PDF, 426 kB)

Darüber hinaus sind auch wegen der Einstufung als Hochrisikogebiet die Mitteilungen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Birkenfeld zu beachten.

Über die geltenden Regelungen wird hier nur informiert. Die Gemeinde hat keinerlei Einfluss darauf.

Die Regelungen innerhalb der Gemeinde bleiben bestehen. Spielplätze können unter Einhaltung geltender Bedingungen genutzt werden. Die Burg ist für Führungen geschlossen. Das Gemeindehaus ist nicht ausdrücklich geschlossen, jedoch erlaubt die aktuelle Verordnung keine der üblich stattfindenden Zusammenkünfte in deren gewöhnlichem Rahmen – vor allem keine private Feiern.

Siehe auch:

Absage der Seniorenfeier 2020

Nach intensiver Rücksprache und Abwägung zusammen mit der Ortsgemeinde Sonnenberg-Winnenberg sehen wir uns mit großem Bedauern gezwungen, die Seniorenfeier 2020 abzusagen.
Abgesehen davon, dass die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen die Feierlichkeit in ihrem üblichen Rahmen ohnehin nicht zulassen würden, sehen wir zu große Risiken hinsichtlich der Gesundheit der eingeladenen Gäste bei jeder Variante einer möglichen Durchführung.
Wir hoffen in möglichst früher Zukunft wieder eine Feierlichkeit dieser Art im gewohnten Rahmen genießen zu können und freuen uns auf ein Wiedersehen!
Bis dahin wünschen wir viel Glück und Gesundheit.

Corona-Verordnung Nr. 11

Zum 16.09. wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten und soll bis zum 31.10.20 gelten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:

11. CoBeLVO (PDF, 478 kB)

 

 

Eine wesentliche Änderung ist die Allgemeine Lockerung der Personenbegrenzung:

Die Personenbegrenzung wurde von einer Person auf 10 Qm pro Besucherfläche bzw. Ver-
kaufsfläche auf 5 Quadratmetern herabgesetzt ( § 1 Abs. 7, 11. CoBeLVO)

Die Regelungen innerhalb der Gemeinde bleiben bestehen. Spielplätze können unter Einhaltung geltender Bedingungen genutzt werden. Das Gemeindehaus kann nach Ankündigung der Nutzung/Terminvereinbarung, Nennung eines Hygienebeauftragten und Einhaltung geltender Bedingungen genutzt werden. Die Burg ist für Führungen geschlossen.

Mehr dazu hier im Corona-Beitrag aus der KW25

Siehe auch:

Aktuelles zu Corona (KW36/2020)

Das Land Rheinland-Pfalz hat die geltende Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert. Die entsprechende Pressemitteilung kann mit folgendem Link heruntergeladen werden:

PM Corona Verlängerung LVO 20200826_Presse (PDF, 174 kB)

 

Die Regelungen innerhalb der Gemeinde bleiben bestehen. Spielplätze können unter Einhaltung geltender Bedingungen genutzt werden. Das Gemeindehaus kann nach Ankündigung der Nutzung/Terminvereinbarung, Nennung eines Hygienebeauftragten und Einhaltung geltender Bedingungen genutzt werden. Die Burg ist für Führungen geschlossen.

Mehr dazu hier im Corona-Beitrag aus der KW25

Corona-Verordnung Nr. 10

Zum 24.06. wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten und soll bis zum 31.08.20 gelten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:

Siehe auch:

Hinweis

Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.

Aktuelles zu Corona (KW25/2020)

Gemeindeinrichtungen

  1. Das Gemeindehaus soll generell geschlossen bleiben.
    Einzelpersonen können, sofern sie als Mitglied einer Einrichtung (z.B. Kirche, Jugendraum) oder eines Vereins ein berechtigtes Interesse haben, z.B. um private bzw. vereinseigene Gegenstände zu entnehmen oder zu warten, eintreten.
    Für Gruppen bis zu 10 Personen sind Ausnahmegenehmigungen möglich. Dafür ist die Nennung eines Beauftragten (m/w/d) ggü. der Gemeinde notwendig, der/die für die Einhaltung der gruppenspezifischen Hygienemaßnahmen verantwortlich sein soll.
    Zu diesen Hygienemaßnahmen gehören in jedem Fall insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Personenbegrenzung, Abstandsregel, Mund-und-Nasenschutz und die Bereitstellung von Desinfektionsmittel. Aktuelle Hygienekonzepte finden sich auf der Webseite des Landes RLP: https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/
    Die Regelungen zu Hygienemaßnahmen werden vom Land erlassen. Die Gemeinde hat keinen Einfluss darauf. Voraus genannte Bedingungen zur Nutzung des Gemeindehauses wurden durch Bürgermeister und Beigeordnete in Abstimmung mit dem Ordnungsamt ausgearbeitet.
  2. Spielplätze gelten als geöffnet. Natürlich sind hier auch gesetzliche Regelungen, wie z.B. Mindestabstände einzuhalten.
  3. Burgführungen werden zur Zeit weiterhin nicht durchgeführt.
  4. Die Gemeinde führt derzeit keinerlei Veranstaltungen durch, bei denen sie Schirmherrin ist.

Ehrenamtliche Hilfsangebote

…zur Erledigung von Einkäufen und anderen alltäglichen Hürden für Menschen, die der sog. Risikogruppe angehören oder Menschen in Quarantäne.

Hinweise

Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.

gez.

– Der Ortsbürgermeister –

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