Spielplätze wieder geöffnet!
Aktuelle Verordnung
Zum Datum vom 03.05.2020 ist die fünfte Corona-Verordnung in Kraft getreten. Demnach gilt nach wie vor das sog. Kontaktverbot.
Die neue Corona-Verordnung…
…erlaubt die Wiedereröffnung von Spielplätzen sowie Gottes-
dienste und Gebetsveranstaltungen. Einzelhandelsgeschäfte dürfen unabhängig
vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer
strengen Kundenbegrenzung öffnen. Auch Friseure können wieder ihren Betrieb
aufnehmen. In allen Bereichen sind strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu
beachten.
(Zitat Corona-Lagebericht des Landkreises vom 03.05.)
Aufgrund ihrer Länge von 25 Seiten wird die Corona-Verordnung nicht im örtlichen Aushang veröffentlicht, kann aber hier heruntergeladen werden:
Ehrenamtliche Hilfsangebote
…zur Erledigung von Einkäufen und anderen alltäglichen Hürden für Menschen, die der sog. Risikogruppe angehören oder Menschen in Quarantäne.
Hinweise
Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.
Gemeindeeinrichtungen
Das Gemeindehaus gilt weiterhin als geschlossen. Burgführungen und Veranstaltungen werden zur Zeit nicht durchgeführt.
Spielplätze gelten ab sofort als geöffnet. Allerdings gilt dort das sog. Kontaktverbot und die daraus resultierenden Mindestabstände.