Corona-Verordnung Nr. 9

Zum 10.6. wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten und soll bis zum 23.6. gelten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:

Siehe auch:

Hinweis

Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.

Corona-Verordnung Nr. 8

Zum 27.5. wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten und soll bis zum 9.6. gelten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:

Siehe auch:

Hinweis

Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.

Corona-Verordnung Nr. 7

Zum 18.5. ist die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft getreten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:

Siehe auch:

Hinweis

Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.

Corona-Verordnung Nr. 6

Zum 13.5. soll die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:

Siehe auch:

Hinweis

Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.

Aktuelles zu Corona (KW19/2020)

Spielplätze wieder geöffnet!

Aktuelle Verordnung

Zum Datum vom 03.05.2020 ist die fünfte Corona-Verordnung in Kraft getreten. Demnach gilt nach wie vor das sog. Kontaktverbot.
Die neue Corona-Verordnung…

…erlaubt die Wiedereröffnung von Spielplätzen sowie Gottes-
dienste und Gebetsveranstaltungen. Einzelhandelsgeschäfte dürfen unabhängig
vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer
strengen Kundenbegrenzung öffnen. Auch Friseure können wieder ihren Betrieb
aufnehmen. In allen Bereichen sind strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu
beachten.

(Zitat Corona-Lagebericht des Landkreises vom 03.05.)

Aufgrund ihrer Länge von 25 Seiten wird die Corona-Verordnung nicht im örtlichen Aushang veröffentlicht, kann aber hier heruntergeladen werden:

Ehrenamtliche Hilfsangebote

…zur Erledigung von Einkäufen und anderen alltäglichen Hürden für Menschen, die der sog. Risikogruppe angehören oder Menschen in Quarantäne.

Hinweise

Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.

Gemeindeeinrichtungen

Das Gemeindehaus gilt weiterhin als geschlossen. Burgführungen und Veranstaltungen werden zur Zeit nicht durchgeführt.
Spielplätze gelten ab sofort als geöffnet. Allerdings gilt dort das sog. Kontaktverbot und die daraus resultierenden Mindestabstände.

Aktuelles zu Corona (KW17/2020)

Ehrenamtliche Hilfsangebote

…zur Erledigung von Einkäufen und anderen alltäglichen Hürden für Menschen, die der sog. Risikogruppe angehören oder Menschen in Quarantäne.

Aktuelle Verordnung

Hinweise

Die Verordnungen bzgl. Corona werden von den Ländern erlassen. Zuständig für deren Einhaltung ist der jeweilige Landkreis bzw. das Kreisordnungsamt. Die Ortsgemeinde hat keinerlei legislative oder exekutive Privilegien im Bezug auf die Corona-Verordnung des Landes.

Gemeindeeinrichtungen

Das Gemeindehaus und die Spielplätze gelten weiterhin als geschlossen. Burgführungen und Veranstaltungen werden zur Zeit nicht durchgeführt.

Andacht – Veränderung wagen in schwieriger Zeit (Ev. Kirchengemeinde Reichenbach)

Die Andacht „Veränderung wagen in schwieriger Zeit“ von Diakon Andreas Duhrmann kann im folgenden Player direkt angesehen werden.
Alternativ ist auch der Direktaufruf/Download der Mediendatei möglich:
Zum Download: Andacht – Veränderung wagen in schwieriger Zeit (MP4, ca. 200 MB)

 

Corona-Bekämpfungsverodnung des Landes Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat eine neue Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus erlassen. Essentielle Bestandteile sind u.a. das sog. Kontaktverbot, die Schließung verschiedener Einrichtungen und das Verbot von Veranstaltungen.
Diese Verordnung ersetzt alle vorhergegangenen Verordnungen und Verfügungen im Bezug auf COVID19, auch die Allgemeinverfügung des Landkreises Birkenfeld. Sie gilt vorerst bis zum 19. April 2020.

Hier kann die aktuelle Verordnung des Landes heruntergeladen werden:

3. Coronabekämpfungsverordnung RLP_23.03.2020 (PDF, 2,2 MB)
3. Landesverordnung zur Änderung (Änderung/Ergänzung vom 01.04.2020, PDF, 477 KB)

Schließung aller Gemeindeeinrichtungen

Ergänzend zu den Einschränkungen vom Montag verfüge ich mit *sofortiger*
Wirkung:
1. Das Gemeindehaus wird für Publikumsverkehr komplett geschlossen. Auch
Notfallbesprechungen durch Organisationen und Vereine in kleinen Gruppen
dürfen nicht mehr durchgeführt werden.
Dies gilt auch für Gruppen, die einen eigenen Schlüssel und/oder einen
eigenen Raum im Gemeindehaus haben. Es gibt keine Ausnahmen von dieser
Regelung.
2. Alle Burgführungen werden abgesagt. Die Burg bleibt für jeglichen
Publikumsverkehr geschlossen.
3. Alle Veranstaltungen, bei denen die Ortsgemeinde Frauenberg
Schirmherrin ist, gelten vorbehaltlich als abgesagt.
4. Alle Spielplätze der Gemeinde gelten als geschlossen.

Diese Maßnahmen gelten bis auf Widerruf. Veranlassung hierfür ist der
aktuelle Beschluss "Erlass weitere kontaktreduzierende Maßnahmen" des
Landesministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ggfs. im Anhang).

Alle Leser dieser Nachricht bitte ich um Verständnis für die aktuelle
Lage und um ein verantwortungsbewusstes Handeln.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir regelmäßig unter
frauenberg-nahe.de über den Stand der Dinge informieren und auch Pläne
zur Notfallversorgung eventueller "Risiko-Personen" vorliegen.

Darüber hinaus wünsche ich auch im Namen der Ortsgemeinde Frauenberg
viel Gesundheit!

gez.
Ortsbürgermeister
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