Das Schiedsamt
Jeder kann einmal unversehens mit seiner Nachbarschaft in Streit geraten. Meistens sind es Kleinigkeiten, die einen in Rage bringen: in der Mittagspause röhrt ein Rasenmäher, Kinder spielen lautstark Fußball, der Hund des Nachbarn macht ständig sein Geschäft in den Vorgarten, irgendein Anfänger muß sich ausgerechnet nächtlich mit seiner Trompete auslassen, die Zweige von Nachbars Garten ragen herüber, die Hecke ist zu hoch, zudem erhält man freche Antworten auf sein Vorbehalt usw. usw. Man entschließt sich zu einer Anzeige und will klagen. Nun hat der Gesetzgeber da einen Riegel vorgeschoben. Um sich vor einer Anzeigenflut zu entlasten, hat er vorgegeben, dass in solchen Fällen zuerst das Schiedsamt einzuschalten ist. Dort hat man sein Anliegen schriftlich, mündlich oder in anderer Form vorzubringen. Dazu braucht es keinen Anwalt. Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson ist verpflichtet, den Fall schriftlich aufzunehmen und zu bearbeiten. Der nächste Schritt ist, dass die streitenden Parteien zu einer Verhandlung geladen werden. Dort bringen sie ihre Klagen und Wünsche vor. Wichtig ist, dass die streitenden Parteien miteinander reden. Nach Austausch aller Argumente wird die Schiedsperson versuchen, mit ihrer Erfahrung den Streit mit Lösungsvorschlägen so zu schlichten, dass alle mit einer Lösung letztendlich zufrieden sind. Meistens gelingt dies auch. Das Ergebnis wird in einem Protokoll festgehalten. Diese Lösung ist nun auf die Dauer von 30 Jahren verbindlich und nicht mehr anfechtbar. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, wird dies in einem Formular festgehalten und dem Antragsteller ausgehändigt. Damit ist für ihn jetzt der Klageweg vor Gericht offen.
Das Schlichtungsverfahren hat einige Vorteile:
- Es wird zügig verhandelt; vor Gericht dauern Prozesse oft mehrere Monate.
- Das Schiedsamt ist die letzte Chance vor einem Gerichtsverfahren.
- Es wird keine anwaltliche Unterstützung erforderlich.
- Die Parteien können sich auch außerhalb einer gesetzlichen Regelung auf eine gemeinsame Lösung einigen.
- Das Verfahren ist vergleichweise preiswert; die Schiedsperson handelt zwar ehrenamtlich, muss aber die Kosten des Verfahrens wie z.B. Postgebühren, Kopien, Faxe, Telefonate der Dienststelle dokumentieren und abrechnen. Der Antragsteller erhält dazu eine Rechnung. In der Praxis verlaufen sich die Gebühren auf insges. 40-60 € je nach Aufwand.
- Das Schiedsverfahren ist vertraulich, die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Es kann über alles geredet werden. Bei gutem Willen wird so dauerhafter Streit vermieden.
Schiedsmann der Verbandsgemeinde Baumholder
Karl-Heinz Thom
Ringstrasse 33
55776 Frauenberg
Tel.06787 98976
Fax: 03222 3742436
Email: Kthom@t-online.de