Nachbarn dürfen zur Selbsthilfe greifen

Mittwoch, 24. November 2021, Nahe-Zeitung, Seite 16

Nachbarn dürfen zur Selbsthilfe greifen

Schon die Zapfen einer Schwarzkiefer können unter Nachbarn einen Streit auslösen, wenn sie in den falschen Garten fallen. Foto: dpa

Bei Streit um Äste und Wurzeln gibt es strenge Regeln

Kreis Birkenfeld. Der Baum, die Hecke oder der Strauch an der Grundstücksgrenze sind Klassiker unter den Gründen für Zoff unter Nachbarn. Besonders erbittert wird erfahrungsgemäß dann gestritten, wenn Äste über den Gartenzaun ragen oder sich Wurzeln über die Grenze ausdehnen. Müssen Eigentümer solche Beeinträchtigungen von nebenan hinnehmen? Oder dürfen sie selbst zur Schere greifen? Und was ist, wenn das den Baum gefährdet? Diese Fragen beschäftigen auch die Experten des Eigentümerverbands Haus und Grund Rheinland-Pfalz immer wieder. Spannende Antworten liefern nun zwei aktuelle Entscheidungen, auf die der Verband hinweist: ein grundsätzliches Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2021 (Aktenzeichen V ZR 234/19) und ein daran angelehntes Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 11. August (Aktenzeichen 2 S 132/20).

Betroffene Nachbarn dürfen grundsätzlich zur Tat schreiten

Die wichtigste Nachricht vorweg: Wer durch Äste und Wurzeln vom Nachbargrundstück beeinträchtigt wird, darf im Rahmen der Selbsthilfe tätig werden. „Das gilt nach der jüngsten BGH-Entscheidung sogar dann, wenn das Abschneiden die Standfestigkeit oder sogar das Überleben des Baums oder Strauchs gefährdet“, erläutert Ralf Schönfeld. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz betont allerdings, dass das Recht nur dann gewährt ist, wenn einige Grundvoraussetzungen erfüllt sind.

Das Recht zur Selbsthilfe setzt voraus, dass die herüberwachsenden Äste und Wurzeln die Benutzung des Nachbargrundstücks objektiv feststellbar beeinträchtigen. Diese liegen etwa vor, wenn Äste die Auffahrt zur Garage verengen oder Spielgeräte wie eine Schaukel in ihrer Funktionsträchtigkeit eingeschränkt werden. Dabei bedarf es nicht unbedingt einer direkten Beeinträchtigung durch die Äste selbst – auch herabfallendes Laub oder Zapfen können bereits genügen. Der betroffene Nachbar muss dem Eigentümer des Baums oder Strauchs eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen sein. Was „angemessen“ ist, richtet sich auch nach gärtnerischen und naturschutzrechtlichen Belangen, etwa dem Rückschnittverbot während der Brutzeiten.

Der Rückschnitt darf zudem maximal bis zur Grundstücksgrenze erfolgen. Zudem darf das Abschneiden keinen Verstoß gegen Vorgaben des Naturschutzes wie Baumschutzsatzungen darstellen. Gilt ein entsprechendes Verbot und keine Möglichkeit zur Befreiung oder Ausnahme, dann ist das Selbsthilferecht ausgeschlossen.

Störende Wurzeln führten zum Rechtsstreit

Gegenstand des BGH-Entscheids waren die bereits abgeschnittenen Äste einer 40 Jahre alten und 15 Meter hohen Schwarzkiefer. Das Frankenthaler Landgericht musste sich mit den störenden Wurzeln einer Fichte an einer Grundstücksgrenze in Grünstadt beschäftigen. Der Nachbar wollte die Erlaubnis zur Beseitigung, weil ihn die Wurzeln beim Mähen seines Rasens stören. Die Eigentümer des Baums führten ins Feld, dass dies zum Tod der Fichte führen würde.

„Die Richter beriefen sich bei ihrem mittlerweile rechtskräftigen Urteil auf den Bundesgerichtshof und dessen Festlegung, dass die Frage der Gefährdung des jeweiligen Baums nicht von Belang ist“, so Schönfeld. Das begründeten beide Gerichte damit, dass das Selbsthilferecht eine einfache Hilfe bieten und darum nicht auf Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit geprüft werden soll. Also entschied das Gericht, dass die Eigentümer die Beseitigung der Wurzeln dulden müssen – allerdings nur für Wurzeln, die den Nachbarn tatsächlich beeinträchtigen.

Friedliche Einigung sollte zumindest versucht werden

Bevor ein solcher Streit vor Gericht landet, rät Schönfeld allen Beteiligten dazu, eine friedliche Einigung zumindest zu versuchen. „Das geht meist schneller als der Weg über Anwälte und Gerichte. Es spart zudem im Zweifel viel Geld und ist vor allem besser für das künftige Miteinander.“ Baumeigentümer sollten zudem wissen, dass eine solche Selbsthilfe der Nachbarn überhaupt nur erforderlich werden kann, wenn der Eigentümer zuvor seiner Verantwortung nicht gerecht geworden ist. Sie besteht darin, Äste und Zweige gar nicht erst über die Grenzen des Grundstücks hinauswachsen zu lassen. Andererseits ermahnt Schönfeld Nachbarn zu etwas Nachsicht: Nicht jeder kleine Überhang müsse gleich in einen Rechtsstreit münden. Zumal die Frage bleibt, ob dies bereits die verlangte objektive Beeinträchtigung darstellt.

Ampeln ärgern Autofahrer auf L 176

Dienstag, 23. November 2021, Nahe-Zeitung, Seite 15

Ampeln ärgern Autofahrer auf L 176

Mit Hochdruck wird die Wasserleitung in der Bahnhofsstraße in Frauenberg verlegt, damit die Anlieger die Straße wieder benutzen können und die Ampel auf der L 176 entfernt werden kann. Foto: Gerhard Müller

Leitung für die Trinkwasserversorgung wird verlegt

Frauenberg/Reichenbach. Autofahrer, die auf der L 176 in Richtung Baumholder unterwegs sind, müssen zurzeit Geduld mitbringen. Auf dem kurzen Stück zwischen Reichenbach und Frauenberg sind gleich zwei Lichtzeichenanlagen aufgebaut. Der Grund für die Ampeln, die vor und hinter der Einfahrt zum Hundeplatz stehen, ist nicht sofort erkennbar.

Um die amerikanische Housing in Baumholder an die Trinkwasserversorgung aus der Steinbachtalsperre anzuschließen, wird gegenwärtig eine Wasserleitung von Idar-Oberstein aus über den Radweg zwischen Hammerstein und Frauenberg bis zur im Bau befindlichen Druckerhöhungsstation bei Reichenbach verlegt.

Nachdem die Wasserleitung bereits unter der Straße nach Sonnenberg verlegt ist und auch die Nahe passiert wurde, steht nun die Überquerung der Bahnhofsstraße an. Um diese Arbeiten in offener Bauweise durchführen zu können, musste die Straße voll gesperrt werden. Dies hat zur Folge, dass die Anlieger, Arbeitnehmer der Firma Stephan und auch Besucher der Klubheime des FC Lauretta und des Anglervereins nur über die ausgeschilderte Umleitung über den Hundeplatz ihr Ziel erreichen.

Da aber auf der L 176 starker Verkehr herrscht und der verantwortliche Landesbetrieb Mobilität (LBM) eine Gefahrenstelle in der lang gezogenen Kurve, insbesondere für Linksabbieger vom Hundeplatz, vermeiden wollte, wurde dort eine Ampel installiert. Aber es gibt Hoffnung: Die ausführende Baufirma geht davon aus, dass die Arbeiten in Frauenberg in dieser Woche abgeschlossen werden können. Wenn die Bahnhofstraße wieder befahrbar ist, soll auch die Ampelanlage wieder abgebaut werden. Die Wasserleitung wird weiter entlang des Burgwegs in Richtung Frauenburg getrieben, um dann links der L 176 unterhalb von Reichenbach an die Druckerhöhungsstation angeschlossen zu werden.

Frauenbergs Bürgermeister Patrick Kielburger appelliert an alle Autofahrer und bittet diese, die ausgeschilderten Umleitungswege zu nutzen und langsam zu fahren. Schließlich kreuzt auch der Radweg die ausgeschilderte Strecke.

Die Begründung für die zweite Ampelschaltung ist einfacher: Zwischen Reichenbach und Frauenberg werden derzeit die Leitplanken ausgetauscht. gmü

Baugrube stürzt ein

Donnerstag, 18. November 2021, Nahe-Zeitung, Seite 15

Baugrube stürzt ein

Bei einem Arbeitsunfall in einer Baugrube des Wasserzweckverbands im Nahetal bei Frauenberg wurde am Dienstag ein Arbeiter verletzt. Foto: Hosser

Arbeiter auf Baustelle des Wasserzweckverbands wird leicht verletzt

Frauenberg. Schreck auf der Baustelle des Wasserzweckverbands Birkenfeld bei Frauenberg: Glücklicherweise nur leichte Verletzungen erlitt ein Bauarbeiter, der am Dienstag bei Schweißarbeiten in einer etwa vier Meter tiefen Baugrube verschüttet worden war. Der Mann konnte sich aus eigener Kraft befreien und wurde im Anschluss durch die Feuerwehr geborgen, wie die Polizei berichtet. Er wurde mit Verletzungen an Kopf und Knie ins Krankenhaus gebracht. Polizei, Feuerwehr und Berufsgenossenschaft waren im Einsatz.