Corona-Verordnung Nr. 12

Zum 02.11. wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten und soll bis zum 30.11.20 gelten. Diese kann im Folgenden heruntergeladen werden:

12. CoBeLVO (PDF, 433 kB)

Zur Auslegungshilfe werden Antworten auf häufig gestellte Fragen angeboten:

FAQs 301020 (PDF, 426 kB)

Darüber hinaus sind auch wegen der Einstufung als Hochrisikogebiet die Mitteilungen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Birkenfeld zu beachten.

Über die geltenden Regelungen wird hier nur informiert. Die Gemeinde hat keinerlei Einfluss darauf.

Die Regelungen innerhalb der Gemeinde bleiben bestehen. Spielplätze können unter Einhaltung geltender Bedingungen genutzt werden. Die Burg ist für Führungen geschlossen. Das Gemeindehaus ist nicht ausdrücklich geschlossen, jedoch erlaubt die aktuelle Verordnung keine der üblich stattfindenden Zusammenkünfte in deren gewöhnlichem Rahmen – vor allem keine private Feiern.

Siehe auch:

Absage der Seniorenfeier 2020

Nach intensiver Rücksprache und Abwägung zusammen mit der Ortsgemeinde Sonnenberg-Winnenberg sehen wir uns mit großem Bedauern gezwungen, die Seniorenfeier 2020 abzusagen.
Abgesehen davon, dass die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen die Feierlichkeit in ihrem üblichen Rahmen ohnehin nicht zulassen würden, sehen wir zu große Risiken hinsichtlich der Gesundheit der eingeladenen Gäste bei jeder Variante einer möglichen Durchführung.
Wir hoffen in möglichst früher Zukunft wieder eine Feierlichkeit dieser Art im gewohnten Rahmen genießen zu können und freuen uns auf ein Wiedersehen!
Bis dahin wünschen wir viel Glück und Gesundheit.